Freiwillige Erklärung zur Barrierefreiheit

Überblick und Anspruch
Als Einzelunternehmen ist es mir ein persönliches Anliegen, meine digitalen Inhalte so zugänglich wie möglich zu gestalten. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein barrierefreies Internet allen Nutzern zugutekommt – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen.

Gesetzlicher Hintergrund
Nach den Kriterien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gilt mein Betrieb als Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen erbringt. Damit bin ich gemäß § 3 Abs. 2 BFSG von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit sowie der Erstellung einer förmlichen Barrierefreiheitserklärung ausgenommen.

Aktueller Status und Bemühungen
Obwohl keine rechtliche Pflicht besteht, bemühe ich mich nach bestem Wissen und Gewissen, die gängigen Standards für Barrierefreiheit (wie die WCAG 2.1) Schritt für Schritt umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine klare Strukturierung der Inhalte durch Überschriften.
  • Die Verwendung von ausreichend hohen Kontrasten für eine bessere Lesbarkeit.
  • Das Bemühen um verständliche Sprache.

Einschränkungen aufgrund der Unternehmensgröße
Als Einzelunternehmer verfüge ich nur über begrenzte zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen. Aus diesem Grund kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren, dass alle Bereiche meiner Website (insbesondere ältere Inhalte oder eingebundene Drittanbieter-Tools) vollständig barrierefrei sind oder alle technischen Anforderungen lückenlos erfüllen.

Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, wie ich die Zugänglichkeit meiner Seite weiter verbessern kann, freue ich mich über Ihre Nachricht. Ihr Feedback hilft mir, meine Website für alle Nutzer Stück für Stück besser zu machen.

Kontaktmöglichkeit:
Carsten Tamm
E-Mail: kontakt@carsten-tamm.de

Stand: 25.01.2026