Stell dir vor, du baust gerade dein erstes Online-Business auf, und du nutzt dafür natürlich KI Tools für Texte, Bilder, vielleicht sogar einen Chatbot auf deiner Website. Dann gilt ab August 2026 eine KI-Kennzeichnungspflicht für bestimmte Inhalte. In diesem Artikel erfährst du mehr darüber.
Kurzer Hinweis vorab: Ich bin kein Rechtsanwalt. Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Recherche und Praxiserfahrung als Online-Unternehmer wider. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Die KI-Kennzeichnungspflicht kommt – aber für wen?
Am 2. August 2026 tritt Artikel 50 des EU AI Act verbindlich in Kraft. Die KI-Kennzeichnungspflicht betrifft nicht nur große Tech-Konzerne, sondern auch dich, wenn du in die EU verkaufst oder europäische Nutzer:innen erreichst.
Das Wichtigste vorweg: Es geht nicht darum, dass du jeden KI-generierten Satz auf deinem Blog kennzeichnen musst. Die Regel ist viel spezifischer. Es kommt auf drei Dinge an: den Inhaltstyp, deine Rolle (bist du der Anbieter oder Nutzer?) und der Kontext – wo wird der Inhalt verwendet?
Vier konkrete Fälle – und was du tun musst
Der EU AI Act unterscheidet vier Situationen, in denen KI-Kennzeichnung Pflicht ist. Jede hat eigene Regeln:
- Chatbots: Wenn du einen Bot betreibst, der direkt mit Menschen spricht, musst du offenlegen, dass es ein KI-System ist. Das geschieht am besten gleich zu Beginn des Gesprächs. Ausnahme: Es ist für jeden klar erkennbar – beispielsweise bei einem humanoiden Roboter mit synthetischer Stimme. Ein generischer Chatbot auf deiner Website fällt hier nicht unter die Ausnahme.
- Synthetische Inhalte: Wenn Plattformen wie OpenAI, Midjourney oder Adobe KI-generierte Audio-, Bilder, Videos oder Texte erzeugen, müssen diese technisch gekennzeichnet werden – durch Wasserzeichen oder Metadaten. Das ist nicht deine Aufgabe als Nutzer, sondern die des Anbieters. Ausnahme: KI, die nur unterstützende Standardfunktionen ausführt.
- Deepfakes: Täuschend echte Manipulationen von Bildern, Videos oder Audiodateien müssen immer als KI-manipuliert gekennzeichnet werden. Keine Grauzone hier. Einzige Erleichterung: Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken darf die Kennzeichnung dezenter ausfallen – ganz entfällt sie aber auch dort nicht, sie darf nur die Wirkung des Werks nicht stören.
- Öffentliche KI-Texte: Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die KI erzeugt hat, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden – es sei denn, ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und übernimmt dafür die Verantwortung. Genau diese Prüfung ist der entscheidende Hebel, den du selbst in der Hand hast.
Was ändert sich für dich konkret?
Wenn du mit KI ein Online-Business aufbaust, betrifft dich die KI-Kennzeichnungspflicht in dieser Reihenfolge:
Blog und Website: Deine SEO-Texte, Affiliate-Beiträge oder Tutorials, die du mit ChatGPT verfasst? Die musst du im Normalfall gar nicht kennzeichnen. Warum? Weil herkömmliche Blogthemen und Marketing-Texte rechtlich nicht unter den Begriff „Themen von öffentlichem Interesse“ fallen (gemeint sind eher Politik, Nachrichten oder behördliche Infos).
Aber selbst wenn du mal über solche sensiblen, öffentlichen Themen schreibst: Eine Pflicht zur Kennzeichnung entfällt, sobald du den KI-Entwurf vor der Veröffentlichung selbst liest, korrigierst und die inhaltliche Verantwortung übernimmst. (Wichtig: Ein reiner Disclaimer im Footer reicht nicht aus – die echte redaktionelle Prüfung durch dich muss tatsächlich stattfinden!). Der Hinweis in meinem Footer gilt der vollständigen Transparenz.
Chatbot auf deiner Website: Hier musst du aktiv werden. Der Nutzer muss sofort sehen: Das ist ein KI-System. Allerdings gehe ich davon aus, dass dich das zu Beginn vermutlich noch nicht betrifft.
KI-Bilder: Die musst du nicht selbst kennzeichnen, wenn du sie von Plattformen wie z. B. Midjourney downloadest. Das ist die Aufgabe von Midjourney. Aber: Deepfakes oder stark manipulierte echte Fotos? Die kennzeichnest du selbst.
Die Rolle der Schweiz und das Marktortprinzip
Die Schweiz hat zwar derzeit noch kein eigenes umfassendes KI-Gesetz, aber Schweizer Unternehmen können sich nicht entspannt zurücklehnen: Nach dem sogenannten Marktortprinzip gilt der EU AI Act auch für dich, wenn dein Business in der Schweiz sitzt, deine KI-generierten Inhalte oder Tools aber von Nutzer:innen in der EU abgerufen und genutzt werden. Bietest du deine Inhalte also auch für den europäischen Markt an, musst du die Transparenzregeln genauso einhalten wie ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder Österreich.
Was solltest du jetzt tun?
Drei konkrete Schritte, bevor der August 2026 kommt:
- Inventarisiere dein KI-Setup: Welche KI-Tools nutzt du? Welche Inhalte erzeugst du damit?
- Check dein Business-Modell: Verkaufst du selbst KI-Outputs, oder nutzt du sie nur intern?
- Prüf deine technische Lösung: Falls du einen Chatbot hast – wie und wo legst du die Kennzeichnung hin?
- Denk an den Bestandsschutz: Die Regeln aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026. Eine rückwirkende Pflicht für deine alten Blogbeiträge oder Social-Media-Posts gibt es nicht. Bestimmte Übergangsfristen und Bestandsschutz-Regeln (wie in Art. 111 AI Act) betreffen vor allem komplexe Hochrisiko-Systeme oder große KI-Modelle (GPAI), die schon auf dem Markt waren – nicht aber pauschal rückwirkend deine bereits veröffentlichten Webinhalte. Aber klar ist: Alles, was du ab dem Stichtag neu erstellst, grundlegend anpasst oder erneut veröffentlichst, muss den neuen Transparenzregeln entsprechen.
Das Wichtigste: Du musst nicht sofort perfekt sein. Aber ignorieren ist keine Option. Die Zeit tickt, aber es ist noch Zeit zum Lernen.
Die menschliche Prüfung, um die es hier geht, spielt übrigens auch beim Thema Urheberrecht eine Rolle: Wem KI-generierte Inhalte rechtlich überhaupt gehören, erkläre ich in „Wem gehören KI-generierte Inhalte?“. Und wenn du zusätzlich klären willst, wie es bei deinen KI-Tools um den Datenschutz steht, schau in „DSGVO bei KI im Online-Business“ vorbei.
FAQ: Die häufigsten Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Nein. Kennzeichnungspflichtig sind vor allem Chatbots, Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Sobald du deine Texte selbst liest, überarbeitest und dafür die redaktionelle Verantwortung übernimmst – wie ich es zum Beispiel mit dem Prüfhinweis im Footer meiner Seite mache – greift die Ausnahme, unabhängig davon, ob der Blog dein Hauptgeschäft ist oder nicht.
Das kann teuer werden. Der EU AI Act droht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. Das ist nicht zu unterschätzen, auch für kleinere Unternehmen.
Schau dir den EU AI Act direkt an, oder check die offizielle EU-Digitalstrategie. Für detaillierte juristische Fragen: Rechtsbeistand suchen, das ist wichtig.
Merksatz: Die KI-Kennzeichnungspflicht ist nicht dazu da, dir das Leben schwer zu machen – sie soll Nutzer:innen schützen. Wenn du transparent bist, baust du auch Vertrauen auf. Das zahlt sich aus.







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